Werte VVA Verantwortliche
Wir machen Sie auf folgende jährlich wiederkehrende Mutationen in der VVA aufmerksam. Wir bitten Sie, diese bis zum 28. Januar 2017 vorzunehmen.
– Überprüfung der Lizenzen der einzelnen Vereinsmitglieder
– Anpassung und Korrektur der Abos Schiessen Schweiz für die Nicht-lizenzierten Schützen
– Meldung der Fusionen und Auflösungen*
Für die Mitarbeit bedanken wir uns.
*Auflösungen und Fusionen ausserhalb der Mutationszeit (1.12. – 28.1.) führen zu einer Mutation des Stammvereins und es wird ein kostenpflichtiger Nachdruck ausgelöst. Die Lizenzen werden den Vereinen in Rechnung gestellt; es wird ein Zuschlag erhoben. Die Verpflichtungen der Vereine betreffend Mitgliederbeiträge, Lizenzgebühren und Kommunikationsbeiträge gegenüber den Verbandsmitgliedern bestehen in jedem Fall bis Ende des Kalenderjahres in dem der Auflösungs- bzw. Fusionsbeschluss getroffen wurde; dies auch dann, wenn der Fusionsbeschluss zwar schon rechtskräftig ist, die Meldung aber erst im Verlauf des nachfolgenden Geschäftsjahres bzw. nach dem 28.1. erfolgt.
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